Tarifrunde 2022

Foto: Getty Images (shironosov)

Das steht im neuen Tarifvertrag

In der diesjährigen Runde ging es vor allem ums Geld. Die Beschäftigten forderten einen Lohnausgleich angesichts der hohen Inflation, die Unternehmer wollten hinsichtlich exorbitanten Kosten für Energie, Rohstoffe und Vormaterialien zusätzliche Belastungen durch Lohnerhöhungen möglichst moderat halten. Auf diese Punkte haben sich Arbeitgeber und Gewerkschaft nun geeinigt:

Laufzeit

Die Gesamtlaufzeit des Abkommens beträgt 24 Monate vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024.

Inflationsausgleichsprämie

Zur Abmilderung steigender Verbraucherpreise erhalten die Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitslohn die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie gemäß § 3 Nr. 11c EStG. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Inflations-ausgleichsprämie anteilig zur Wochenarbeitszeit, jedoch mindestens in Höhe von 400 Euro pro Auszahlungszeitpunkt, also insgesamt mindestens 800 Euro. Auszubildende bekommen insgesamt 1.100 Euro.

Die Auszahlung soll in zwei Teilbeträgen erfolgen, 1.500 Euro können freiwillig ab Dezember 2022 und weitere 1.500 Euro ab Dezember 2023 gezahlt werden. Ansonsten sind die Arbeitgeber verpflichtet, 2023 und 2024 jeweils bis zum 1. März auszuzahlen, die erste Tranche von 750 Euro spätestens im Januar. Die Betriebsparteien (Unternehmensführung und Betriebsrat) können aber hier die Auszahlungszeitpunkte beliebig innerhalb der Laufzeit des Tarifvertrags verschieben.

Erhöhungen der Entgelte und Ausbildungsvergütungen

Für die Monate Oktober 2022 bis Mai 2023 gelten die bisherigen Tabellen weiter. Mit Wirkung vom 1. Juni 2023 erhöhen sich die Entgelte und Ausbildungsvergütungen in einer ersten Stufe um 5,2 Prozent. Ab 1. Mai 2024 folgt eine weitere Erhöhung um 3,3 Prozent. Die im Tarifabschluss 2021 vereinbarte Erhöhung des T-Geldes bzw. Trafobausteins ab Februar 2023 von 18,4 auf 27,6 Prozent entfällt.

Differenzierung

Die in der Tarifrunde 2021 erstmals eingeführte automatische Differenzierung konnte für diesen Abschluss für die Jahre 2023 und 2024 erneut vereinbart werden. Diese ermöglicht es Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, die Fälligkeit des tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG B) in Höhe von künftig rund 600 Euro (statt 400 Euro) sowohl 2023 als auch 2024 automatisch differenzieren, also zeitlich schieben, kürzen oder streichen zu können. Dazu muss die Nettoumsatzrendite des Unternehmens unter 2,3 Prozent liegen. Im ersten Schritt kann das T-ZUG B-Geld dann vom Auszahlungszeitpunkt 1. Juli bis zum 30. April des Folgejahres geschoben werden, im zweiten Schritt kann es ganz entfallen. Dazu muss das Unternehmen die Entscheidung für die Differenzierung nur anzeigen, man braucht keine Zustimmung von Betriebsrat und Gewerkschaft.

Energienotfallklausel

Die Tarifvertragsparteien haben sich auf einen Prozess verständigt, wie schnell und flexibel auf eine Energienotlage während der Laufzeit des Tarifvertrages reagiert werden kann.

Haben Sie Fragen?

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von unserem stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Norbert Reiners

Schreiben Sie eine E-Mail!